MietverträgeBei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses sind andere Faktoren zu beachten, als beim Verkauf eines Wohnobjekts. Ein Mieter soll zur Immobilie, zum Wohnumfeld und zu seinem Vermieter passen, man geht schließlich eine Art Geschäftsbeziehung ein, die im Idealfall auf Dauer angelegt ist und mit der Schlüsselübergabe nicht vollkommen endet.
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Zunächst legen Sie mit uns die Kriterien fest, nach denen wir Ihnen geeignete Mietinteressenten auswählen. Um eine Basis für die Beurteilung der Bewerber zu erhalten, führt Lauser Immobilien eine Selbstauskunft durch, die später auch als Unterlage für die Erstellung eines Mietvertrages dient. Wir übernehmen für Sie die Vorauswahl des Mietkandidaten, sagen unpassenden Bewerbern ab, erstellen auf Wunsch den Mietvertrag und beraten Sie bis hin zum Mietvertragsabschluss. Ein klar formulierter Mietvertrag, der alle relevanten Punkte umfasst, kann in verschiedenen Formen (Formular-, Zeit, Staffel-, Index- oder als unbefristeter Mietvertrag) abgefasst werden.
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Für Mieter und Vermieter ist wesentlich, dass alle vertraglichen Pflichten und rechtlich maßgeblichen Fragen präzise geklärt sind. Mit einem für alle Parteien klar verständlichen und gut ausformuliertem Mietvertrag ist dann die Basis für ein gut funktionierendes Geschäftsverhältnis auf Dauer gelegt, in dem sich Mieter und Vermieter gleichermaßen wohl fühlen. |
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